AGB

1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Ge­schäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wurde.

2. Vertragsabrede
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestäti­gung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Zwischenver­kauf bleibt vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen sowie Maß- und Gewichtsangaben auf Prospekten bzw. Druckschriften sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich ver­einbart sind, ansonsten sind sie unverbindlich.
Wir verpflichten uns, dem Besteller binnen zwei Wochen nach Eingang der Bestellung ver­bindlich zu erklären, ob wir seine Bestellung annehmen und ausführen wollen. Der Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen.

3. Lieferzeit, Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten und deshalb unverbindlich, sofern nicht et­was anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sie beginnt mit dem Tage unserer Auf­tragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzuge ist. Ansonsten steht uns über die unverbindlich angegebene Lieferzeit hinaus eine weitere Zeitspanne von vier Wochen zur Erbringung der Leistung zu. Wir behalten uns das Recht vor bei etwaigen Lieferver­zögerungen, verursacht durch den Käufer, Schadenersatz zu verlangen.

4. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Soweit keine Versand­vorschriften gegeben sind, versenden wir nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für den günstigsten Weg. Eine Versicherung der Versandgüter wird nur auf besonderen Antrag und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Spätestens mit dem Verlassen des Werks/ Lager geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

5. Preise und Zahlung
Die Preise bestimmen sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zuzüglich der von uns berechneten Gebühren. Sofern nicht gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk ausschl. Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt auf das von uns, auf dem Rechnungsformular, angegebe­nen Konto; entsprechend den unten angegebenen Zahlungsbedingungen.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis

Im Inland: 14 Tagen 2 % Skonto, 30 Tage netto

Europäisches Ausland:                  30 Tage netto

Außer-Europäisches Ausland auf Anfrage.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, bei geänder­ten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate und später erfolgen, entsprechende Kosten weiterzubelasten.

Sie beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ändern sich die Preise nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss derart, dass eine Erhöhung des Angebotspreises um mindestens 5 % eintritt, wird der am Tage der Leistung gültige Preis be­rechnet. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von 100 EUR behalten wir uns grundsätz­lich vor einen Minderwertzuschlag zu erheben um den Auftragswert auf 100 EUR anzupas­sen. Wir halten uns grundsätzlich an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Es gelten die, dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden Zahlungsbedingungen. Alle Zah­lungsziele verstehen sich ab Rechnungstag. Alle Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, dass auch Abweichendes vereinbart ist. Gerät der Besteller/Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeit­punkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zent­ralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache durch Sie verändert worden ist oder nicht.  Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung erfolgt.

7. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt bei gewerblichen Endkunden 12 Monate vom Tage der Lieferung angerechnet. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl verbessern oder Ersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Alle weiteren Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Wir fertigen nach Konstruktion und Zeichnung des Bestellers und garantieren Funktionsfähigkeit im Rahmen dieser Konstruktion und Zeichnung. Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungspflicht beträgt bei dem gewerblichen Endkunden zwölf Monate vom Tage der Lieferung angerechnet. Bei Leistungen für einen privaten Endverbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Alle weitergehenden Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere, soweit Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen.

8. Geheimhaltung
Der Besteller/ Käufer verpflichtet sich gegenüber uns ausdrücklich, ihm im Zusammenhang mit Bestellungen und Lieferungen bekannt gewordene Informationen, technische Daten, Know-how usw. geheim zu halten und nicht Dritten preis zu geben, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. An allen, im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Skizzen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in 63785 Obernburg, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

10. Geltungsvereinbarung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 01.09.2018